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   BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22   

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https://dejure.org/2022,30276
BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22 (https://dejure.org/2022,30276)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2022 - 2 StR 53/22 (https://dejure.org/2022,30276)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 2 StR 53/22 (https://dejure.org/2022,30276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StPO; § 4 StPO; § 6 StPO; § 261 StPO
    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung: nicht möglich, Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gericht, Verfahrenshindernis); Grundsatz des freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO

  • IWW

    § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 6 StPO, § 355 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Strafgerichte zur Erforschung des wahren Sachverhalts von Amts wegen; Unterziehung des Geständnisses des Angeklagten einer inhaltlichen Überprüfung durch die Strafkammer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der Strafgerichte zur Erforschung des wahren Sachverhalts von Amts wegen; Unterziehung des Geständnisses des Angeklagten einer inhaltlichen Überprüfung durch die Strafkammer

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verfahrensverbindung durch Vereinbarung? - Gleiche Ordnung der Gerichte?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 57
  • StV 2023, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13

    Unwirksamkeit der Verbindung von Strafsachen (Zuständigkeit für die

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    b) Die Übernahme und Verbindung ist unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13 Rn. 3 mwN).

    Soll aber - wie hier ? eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zum Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, Rn. 4; vom 8. Juni 2021 ? 4 StR 68/21, Rn. 4).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht Fulda rechtshängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13).

  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53 mwN).

  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).

    Auch genügt es nicht, das Geständnis des Angeklagten durch bloßen Abgleich des Erklärungsinhalts mit der Aktenlage zu überprüfen, weil dies keine hinreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170).

  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Soll aber - wie hier ? eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zum Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, Rn. 4; vom 8. Juni 2021 ? 4 StR 68/21, Rn. 4).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht Fulda rechtshängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    aa) Aus dem Schuldprinzip folgt die Verpflichtung der Strafgerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 ? 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1060).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 212/13

    Einfuhr von/Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).
  • BGH, 03.03.2016 - 2 StR 360/15

    Aufklärungsgrundsatz (Schuldgrundsatz; erforderliche Überprüfung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Beschaffungsdelikten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit unter Umständen auch dann erheblich vermindert sein, wenn er bei Tatbegehung unter starken Entzugserscheinungen leidet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77 mwN).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Dass es glaubhaft sei, weil es dem "aktenkundigen Ermittlungsergebnis" (UA S. 3) entspreche, und die Angeklagte es "uneingeschränkt" abgelegt habe (UA S. 6), führt zu keiner anderen Betrachtung, weil das bloße Abgleichen des Geständnisses mit der Aktenlage keine hinreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGH NStZ 2023, 57 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Es ist indes nicht erkennbar, dass das Amtsgericht berücksichtigt hätte, dass die Qualität der Einlassung auch vor diesem Hintergrund hätte vernünftigerweise kritisch hinterfragt werden müssen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Zu näheren Beweiserwägungen hierzu musste sich das Landgericht mit Blick auf die Vielzahl und Komplexität der Tatvorwürfe und das naheliegend nur noch eingeschränkte Erinnerungsvermögen des geständigen Angeklagten an Einzelheiten des Tatgeschehens gedrängt sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 Rn. 11; Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Sofern der Angeklagte erneut ein Geständnis ablegen sollte, genügt für dessen weitere inhaltliche Überprüfung durch das Tatgericht anhand von Erkenntnissen aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 Rn. 11; Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13 Rn. 5; Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 Rn. 7) nicht der pauschale Hinweis auf die Angaben von Zeugen und die übrigen Beweismittel.
  • BayObLG, 05.06.2023 - 206 StRR 76/23

    Coronavirus - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    Zum anderen ist von Bedeutung, dass es sich bei den vom Angeklagten zugestandenen Handlungen nicht um ein komplexes Geschehen mit vielen Details handelt (zur Verifizierung eines Geständnisses in solchen Fällen vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022, 2 StR 53/22, NStZ 2023, 57 Rn. 11).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Der bloße Verweis auf ein Geständnis kann eine Beweiswürdigung nicht ersetzen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15-, juris Rn 3).

    Sie können die Darstellung der objektiven und subjektiven Umstände der Taten nicht tragen, was allein auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 -, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 -, juris Rn. 6).

  • KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23

    Nötigung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei einer Straßenblockade

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung - wie im vorliegenden Fall - auf den bloßen Hinweis, dass der Angeklagte geständig gewesen und der Bundezentralregisterauszug verlesen worden sei, ermöglicht nicht die Überprüfung des Geständnisses auf seine Richtigkeit und stellt sich auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Strafgerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen, als unzureichend dar (vgl. BGH NStZ 2023, 57; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2015 - (4) 161 Ss 240/14 (280/14) -, juris), zumal die tatsächlichen Feststellungen auch Angaben zu einem Rückstau "zahlreicher Fahrzeuge" enthalten.
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